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Eine Familie, die zusammen wächst
Adoption: Voraussetzungen und Pflegefamilie werden – Ratgeber 0-18 Jahre
Eine Adoption macht Sie dauerhaft und rechtlich zu Eltern; eine Pflegefamilie gibt einem Kind vorübergehend oder längerfristig ein Zuhause, die Bindung an die Herkunftsfamilie bleibt. Voraussetzungen, Ablauf und Aufklärung im Vergleich.
Allgemeine Information: Allgemeine Information, die individuell abweichen kann. Sprechen Sie vor Entscheidungen mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einer Fachperson.
Kurz gesagt
- Eine Adoption ist dauerhaft: Das Familiengericht spricht sie mit dem Adoptionsbeschluss aus, und Sie werden rechtlich Eltern des Kindes.
- Ein Pflegekind lebt vorübergehend oder längerfristig bei Ihnen; ob und wann es zu seinen Eltern zurückkehrt, richtet sich nach seinem Bedarf.
- Wer adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein; bei Ehepaaren muss einer 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt sein, ein Höchstalter gibt es nicht.
- Die Eignungsprüfung bei der Adoptionsvermittlungsstelle dauert im Schnitt etwa neun Monate, danach lebt das Kind mindestens ein Jahr in Adoptionspflege.
Lumiya-RedaktionStützt sich auf 8 QuellenUnsere redaktionellen Grundsätze
„Wir möchten einem Kind ein Zuhause geben – adoptieren oder Pflegefamilie werden?“ Es sind zwei verschiedene Wege: Mit einer Adoption werden Sie dauerhaft und rechtlich Eltern; ein Pflegekind lebt vorübergehend oder längerfristig bei Ihnen, und die Verbindung zu seiner Herkunftsfamilie bleibt. Die Voraussetzungen stehen im BGB; Ansprechpartner ist Ihr Jugendamt.
Adoption oder Pflegefamilie: Was ist der Unterschied?

Beide Wege geben einem Kind eine Familie, rechtlich bedeuten sie aber sehr Verschiedenes. Die Tabelle vergleicht sie in sechs Punkten.
| Punkt | Adoption | Pflegefamilie |
|---|---|---|
| Dauer | Dauerhaft | Vorübergehend oder längerfristig |
| Rechtlich | Sie werden Eltern | Vermittlung durch das Jugendamt |
| Entscheidung | Familiengericht | Jugendamt |
| Prüfung | Eignungsprüfung | Prüfung durch den Pflegekinderdienst |
| Herkunftsfamilie | Kontakt freiwillig | Rückkehr möglich |
| Geld | Sie tragen die Kosten als Eltern | Monatliches Pflegegeld |
Bei einer Pflegefamilie richtet sich die Dauer nach dem Bedarf des Kindes und danach, ob und wann es zu seinen Eltern zurückkehren kann. Ist das nicht möglich, kann aus dem zeitlich begrenzten auch ein dauerhaftes Zuhause werden.
Wer darf in Deutschland adoptieren, wer Pflegeeltern werden?
Für eine Inlandsadoption müssen Sie unbeschränkt geschäftsfähig sein. Das Mindestalter steht im BGB:
Der Annehmende muss das 25., in den Fällen des § 1741 Abs. 2 Satz 3 das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Bei Ehepaaren muss einer 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein; ein Höchstalter gibt es nicht. Ein Ehepaar kann ein Kind in aller Regel nur gemeinsam adoptieren, Unverheiratete nur allein. Ihre Eignung prüft die Adoptionsvermittlungsstelle – entweder Ihr Jugendamt oder eine anerkannte nichtstaatliche Stelle.
Für Pflegeeltern gibt es keine starren Altersgrenzen. In der Regel sollten Sie mindestens 25 Jahre alt sein und höchstens 63, wenn das Pflegekind volljährig wird.
Verlangt werden geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, ausreichend Wohnraum, ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest; eine pädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung. Ansprechpartner ist Ihr Jugendamt oder der Pflegekinderdienst.
Wie läuft eine Adoption Schritt für Schritt ab?

- Bewerben: Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle: beim Jugendamt oder bei einer anerkannten nichtstaatlichen Stelle.
- Eignungsprüfung: Die Vermittlungsstelle prüft Ihre Eignung. Das dauert im Schnitt etwa neun Monate.
- Kindervorschlag: Die Wartezeit, bis Ihnen ein Kind vorgeschlagen wird, reicht von wenigen Wochen bis manchmal zu mehreren Jahren.
- Adoptionspflege: Entscheiden Sie sich für das Kind, lebt es mindestens ein Jahr lang in Adoptionspflege bei Ihnen; das Jugendamt bleibt so lange Vormund.
- Adoptionsbeschluss: Verläuft die Adoptionspflege gut, beantragen Sie die Adoption beim Familiengericht, das mit dem Adoptionsbeschluss entscheidet.
Wann und wie klären Sie Ihr Kind über die Adoption auf?
Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass es seine Geschichte kennt. Die Vermittlungsstelle achtet deshalb schon bei der Auswahl darauf, dass Adoptiveltern bereit sind, das Kind von Anfang an in altersgerechten Worten aufzuklären.
Einem Pflegekind erklären Sie in Worten, die es versteht, wo seine Eltern sind und wann es sie sieht, zum Beispiel: „Du wohnst jetzt bei uns, und am Samstag siehst du deine Mama.“
Aufklären, Alter für Alter
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Die Wärme Ihrer Stimme
„Wir haben dich so sehr erwartet.“ Das Wort „adoptiert“ von Anfang an benutzen.
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Eine kurze, einfache Geschichte
„Eine andere Frau hat dich geboren, und wir haben dich adoptiert.“ Dieselbe Frage kommt wieder.
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Die Frage „Warum?“
„Das lag nicht an dir.“ Herkunftseltern nicht abwerten.
-
Fragen nach Herkunft und Identität
„Wenn du deine Akte sehen willst, gehen wir das gemeinsam an.“ Ab 16 eigenes Recht.
Fragt eine 7-Jährige „Warum hat sie mich nicht behalten?“, braucht sie eine kurze, wahre Antwort und die Gewissheit, dass Sie bleiben – nicht jedes Detail.
Ab dem 16. Lebensjahr hat Ihr Kind ein eigenständiges Recht, seine Vermittlungsunterlagen bei der Vermittlungsstelle einzusehen. Die Stelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet diese Akteneinsicht in allen Fällen.
Wann sollten Sie für Ihr Pflege- oder Adoptivkind eine Fachperson einschalten?
Jedes Pflegekind muss die Trennung von seiner Familie und seinem vertrauten Umfeld verkraften; Unruhe in den ersten Wochen gehört oft zur Eingewöhnung. Wie Sie einem kleinen Kind helfen, das beim Abschied weint, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Trennungsangst.
Das Familienportal des Bundes beschreibt, dass frühere negative Erfahrungen auf die kindliche Psyche wirken. Holen Sie fachliche Unterstützung, wenn Sie Folgendes bemerken:
- Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten,
- seelische Probleme,
- anhaltende Schwierigkeiten, eine Beziehung zu Ihnen aufzubauen.
Nach dem Adoptionsbeschluss haben Kind und Adoptiveltern nach § 9 Adoptionsvermittlungsgesetz einen Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung durch die Vermittlungsstelle; viele Pflegekinderdienste bieten Pflegeeltern Supervision an. Bei gesundheitlichen Sorgen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt erste Anlaufstelle, für Erziehungsfragen die Erziehungsberatungsstelle; das Elterntelefon erreichen Sie kostenlos unter 0800 111 0 550.
Bevor Sie sich bewerben: Fragen an sich selbst
- Möchte ich dauerhaft Mutter oder Vater werden oder einem Kind für eine Zeit ein Zuhause geben?
- Bin ich bereit, Kontakte zur Herkunftsfamilie mitzutragen – und vielleicht eine Rückkehr?
- Habe ich Zeit für Eignungsprüfung, Wartezeit und Adoptionspflege?
- Bin ich bereit, einem Kind seine Geschichte immer wieder ehrlich zu erzählen?
Ihre Antworten zeigen, welcher Weg zu Ihrer Familie passt. Weitere Themen rund um Familienformen finden Sie in unseren Ratgebern zu Trennung, Patchwork und Familienformen. @son
Allgemeine Information: Dieser Inhalt bietet allgemeine Informationen auf Grundlage fachlicher Quellen. Jedes Kind, jede Familie und jede Situation ist anders; das hier Beschriebene kann von Person zu Person abweichen. Besprechen Sie Entscheidungen, die Ihr Kind betreffen, mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einer qualifizierten Fachperson.
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Redaktioneller Hinweis
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen; Voraussetzungen und Abläufe können sich je nach Bundesland, Jugendamt und Kind unterscheiden. Lassen Sie sich von Ihrem Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.



